Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie sind die rechtliche Grundlage für unsere Zusammenarbeit mit allen wichtigen Details
§ 1Geschäftsgegenstand und Geltungsbereich
1.1 | Geschäftsbereich, Anerkennung der AGB |
---|---|
Gegenstand der Geschäftstätigkeit von Patrick Schröder (im folgenden PS genannt) ist die Beratung und Lösungsentwicklung von und für Kunden-Unternehmen in den Aufgabenbereichen schriftlicher und visueller Kommunikation, strategische Konzepte zur Beratung und Anleitung von Unternehmen (u.a. zu Marketingmaßnahmen), (Medien)Gestaltung sowie deren Umsetzung. Diese Leistungen erbringt PS ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers (im folgenden Kunde genannt) haben keine Geltung, außer sie werden von PS schriftlich anerkannt. Insbesondere ist das Schweigen von PS auf entgegenstehende Bedingungen nicht als Zustimmung zu diesen anzusehen. Mit Auftragszusage / -erteilung (mündlich oder schriftlich) erkennt der Kunde die AGB von PS an. |
|
1.2 | Synonyme, Titel, Begrifflichkeiten |
In diesen AGB wird die generische, maskuline Form „Kunde“ u.ä. verwendet, um die Lesbarkeit und den Lesefluss möglichst verständlich zu halten. PS meint hiermit jedoch ausdrücklich Frauen und Männer sowie alle Personen mit sich anders definierenden Geschlechtern („divers“). Innerhalb dieser AGB sowie in Vertrags- & Auftragsformularen ist in manchen Fällen von verschiedenen Titeln / Synonymen sowie beschreibenden Begriffen die Rede:
|
|
1.3 | Werte des Geschäftsverhältnisses |
Werte im Geschäftsleben sind Grundlage der Zusammenarbeit zwischen PS und Kunden. Die wichtigsten Werte sind hier vor allem aktive Kommunikation und Ehrlichkeit. Entsteht eine Situation, durch welche diese Grundwerte verletzt sind, ist PS berechtigt die Zusammenarbeit fristlos zu beenden. Eine für Seiten zufriedenstellende Klärung steht jedoch immer im Fokus. | |
1.4 | Rechtswirksamkeit, juristische Sprache |
Diese AGB sind bewusst in möglichst einfachem, verständlichem Deutsch formuliert. Auf juristische Formulierungen und Details wurde so weit wie möglich verzichtet. Sollte hierdurch eine juristische Unstimmigkeit entstehen, ist diejenige Formulierung anzuwenden, die dem Sinn des Punktes am nächsten kommt. |
§ 2Grundlagen des Geschäftsverhältnisses / Geschäftsethik
2.1 | Zustandekommen des Geschäftsverhältnisses |
---|---|
Ein Geschäftsverhältnis kommt mit dem ersten Auftrag des Kunden / Interessenten (§3.1) zustande. Dieser kann schriftlich oder mündlich erteilt werden und wird von PS im Regelfall schriftlich per eMail (als Zusammenfassung) bestätigt. | |
2.2 | Speicherung, Verarbeitung und Datensicherung von (Kunden)Daten |
Der Kunde willigt ein, dass alle relevanten Kundendaten bei PS digital und online gespeichert werden. Diese Informationen sind gegen unbefugte Zugriffe durch Autorisierungssysteme, sowie durch (SSL-)Verschlüsselung, geschützt. Datensicherungen gegen (technischen) Datenverlust sowie geräteübergreifender, mobiler Datenaustausch / -zugriff werden lokal (auf dem PC & Laptop und im Heimnetzwerk) und über nicht-europäische Dienstleister realisiert (zum Zeitpunkt der Erstellung der AGB DropBox und Backblaze), die jedoch DSGVO-konform arbeiten. Ohne das Einverständnis zur Nutzung dieser Datensicherungs- und Austauschsysteme ist keine Zusammenarbeit möglich. Kundendaten, Rechnungsdaten, Impressumsdaten sowie wichtige Einstellungen für Internet-Auftritte und -Systeme werden ebenfalls online (in Serverdatenbanken) gespeichert. Für den Bereich der Buchhaltung ist es PS gestattet Kundendaten an die entsprechenden Dienste weiterzugeben (zum Zeitpunkt der Erstellung der AGB lexoffice). |
|
2.3 | Weitergabe von (Kunden)Daten an Dritte |
Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nur im Falle von Notwendigkeiten zur Erfüllung des Auftrages. Dies gilt insbesondere für erfüllende Dritte (durch PS extern beauftragt) sowie für Hersteller, Druckereien und Versanddienstleister und bedarf keiner gesonderten Zustimmung. Im Regelfall ist der Kunde über den Ablauf vorab informiert. | |
2.4 | Datenlieferungen |
Der Kunde versichert zu liefernde Daten nach bestem Wissen und Gewissen auszuhändigen. Dies gilt insbesondere für Hinweise, Rechtsinformationen, u.ä., wenn hierbei Rechte Dritter betroffen sind (z.B. eigene Fotos von Personen und Bilder, Videos, Audios, etc. von Drittanbietern (sog. Stockmaterial)). Foto-, Bild- und Videomaterial soll immer in bestmöglicher Qualität geliefert werden, um eine bestmögliche Weiterverarbeitung zu gewährleisten. Logos, Farben und Formen – insbesondere, wenn diese Teil des Kunden-CI sind – sollen möglichst in Vektorform und im CMYK-Farbraum geliefert werden. Für u.U. notwendige Nacharbeiten ist der Kunde verantwortlich. |
|
2.5 | Informationspflicht |
Der Kunde ist verpflichtet Änderungen, die die allgemeine Zusammenarbeit (z.B. Adressänderungen, Änderung wichtiger Kontaktdaten) oder eine Auftragsänderung betreffen, unverzüglich an PS zu melden. Sollte PS hierdurch ein Nachteil entstehen, ist dieser berechtigt, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sollte die Information PS nicht rechtzeitig erreichen (z.B. nach erfolgter Bestätigung eines Druckauftrages), trägt der Kunde die potentiellen Folgeschäden. | |
2.6 | Mitwirkungspflicht |
Der Kunde verpflichtet sich aktiv an der Erfüllung von Aufträgen und in Zusammenhang stehenden Aufgaben mitzuwirken. Sollte sich durch die fehlende oder zeitverzögerte Mitwirkung des Kunden ein Zeitverzug der geplanten Arbeiten ergeben, ist PS berechtigt den Auftrag zu unterbrechen, um ggf. andere Auftragszusagen einhalten zu können. Weiter ist PS berechtigt Zwischenabrechnungen in Rechnung zu stellen, um Zeitverzögerungen des Kunden entgegenzuwirken und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen. | |
2.7 | Kontrollverpflichtung / Haftungsausschluss |
Der Kunde ist verpflichtet vor allen Auftrags-Fertigstellungen Ergebnisse auf ihre Richtigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen (z.B. bei Webseiten Cookies, eMail-Versand, Impressumsdaten, etc., bei Druckaufträgen die Bestätigung der letzten Version vor Übergabe an die Druckerei). Nach der Bestätigung durch den Kunden ist PS von der Haftung ausgenommen. | |
2.8 | Zustimmung zum Erhalt von Kundeninformationen per eMail |
PS versendet in unregelmäßigen Abständen Newsletter per eMail, die der Übermittlung von technischen und das Vertragsverhältnis betreffenden, wichtigen Information dienen. Von diesem Newsletter kann sich der Kunde daher nicht abmelden. Der Kunde stimmt daher dem eMail-Empfang zu und kann aus diesem Verteiler erst entfernt werden, wenn das Geschäftsverhältnis aufgelöst ist. Diese Kundeninformation darf zusätzlich auch Werbung in eigener Sache beinhalten. PS verpflichtet sich jedoch diesen Newsletter nicht zu reinen Werbezwecken zu nutzen. |
§ 3Aufträge
3.1 | Zustandekommen eines Auftrages, Anzahlungen |
---|---|
Ein Auftrag kommt mit schriftlicher Bestätigung von PS zustande und kann schriftlich wie auch mündlich erteilt werden. Weitere Voraussetzung, aber auch Bestätigung, hierfür ist der fristgerechte Eingang in Rechnung gestellter An- / oder Vorauszahlungen. Bei Bestandskunden liegt die Höhe der Anzahlung für Umsetzungs-Aufträge (Mediengestaltungen, Foto- / Video-Dienstleistungen, Textarbeiten, Programmierungen, u.ä.) im Regelfall bei 50% der kalkulierten Arbeitsdienstleistungen, zzgl. etwaiger Festkosten (z.B. für Druckaufträge, etc.). Bei Neukunden liegt diese Anzahlung je nach Auftragshöhe und Auftragsgestaltung zwischen 50 und 100% (bei Aufträgen unter 500 € Netto), im Regelfall bei 2/3 des Netto-Auftragswertes. Erhaltene Anzahlungen werden im Falle von Auftragsrücktritt (nach Beginn der Arbeiten sowie Zeitreservierungen) nicht erstattet, sondern sind als Erstaufwand- sowie Auftragsausfallentschädigung zu betrachten. Ausnahme: Es wurde noch nicht mit den Arbeiten begonnen und keine Zeitreservierungen vorgenommen. |
|
3.2 | Aufträge: Consulting / Beratung |
Ein Consulting-Auftrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Beauftragung zustande und wird durch PS bestätigt. Die tiefgreifende Beratungsleistung umfasst die Analyse, strategische Entwicklungen und individuelle Empfehlungen für den Kunden, jedoch keine aktive Umsetzung, es sei denn diese wird explizit nach bzw. im dem Abschlussgespräch zusätzlich beauftragt. Die voraussichtlichen Kosten kann der Kunde bereits in der schriftlichen Ausarbeitung abschätzen. Tatsächliche Kosten hängen von Auftragsdetails und deren Besprechung ab. Auch eine Koordination ist möglich und wird individuell besprochen und kalkuliert.
|
|
3.3 | Aufträge: Mediengestaltung |
Die Mediengestaltung umfasst die Entwicklung von Designs, Grafiken, Logos, Druckmaterialien, Produkten oder allgemein Herstellungen und Lösungen sowie ggf. digitalen Werbemitteln nach Kundenwunsch. Die Gestaltung erfolgt basierend auf den im Auftrag und in fortlaufenden Besprechungen festgelegten Anforderungen. Nachträgliche Änderungen können kostenpflichtig sein (siehe auch §3.10). Kunden haben nach Fertigstellung Anspruch auf eine digitale Bereitstellung des finalen Designs, nicht jedoch auf offene Arbeitsdateien (z. B. InDesign-, Photoshop- oder Illustrator-Dateien), sofern nicht explizit vereinbart. Die Nutzung der Designs erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen von PS. Eine Weitergabe oder Änderung durch den Kunden ohne Zustimmung ist nicht gestattet. PS übernimmt keine Haftung für rechtliche Probleme (z. B. Urheberrechtsverletzungen), wenn Materialien, Schriften oder Bilder durch den Kunden bereitgestellt wurden. |
|
3.4 | Aufträge: Foto und Video |
PS bietet professionelle Foto- und Videoproduktionen für kommerzielle und private Zwecke an. Die Nutzungsrechte an den erstellten Fotos und Videos richten sich nach den individuellen Vereinbarungen und werden dem Kunden entsprechend gewährt.
|
|
3.5 | Aufträge: Drohnenflüge |
PS führt Drohnenflüge für Foto- und Videoaufnahmen durch, die in Einklang mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen stehen. Das UAF (die Drohne) ist haftpflichtversichert, gegen Schäden, Ausfall, etc. versichert und muss regelmäßig gewartet werden. Weitere Aufwände entstehen durch jährliche Berechtigungszeugnisse. Ein Auftrag mit Drohnenstart ist daher an eine Grundgebühr gebunden, die unabhängig aller anderen Auftragskosten per Vorkasse zu entrichten ist. Weiter gelten folgende Bestimmungen:
|
|
3.6 | Aufträge: Erstellung von Webseiten, Script-Programmierungen |
Programmcode, welcher eigens für den Kunden entwickelt wurde, wird im Falle einer Kündigung oder eines Provider-Umzugs des Kunden herausgegeben. Dieser Anspruch besteht jedoch lediglich auf Programmcode, welcher keine eigens von mir entwickelten Sicherheitsfunktionen und Datenschnittstellen zu unseren internen Systemen (iAS) beinhaltet, da dieser ohne die Serverumgebung nicht eigenständig lauffähig ist. Sollte ein Kunde seine betreffenden Internetseiten zu einem anderen Hoster / Provider übertragen wollen, besteht kein Anspruch auf Anpassung der Seiten ohne diese Funktionen. Dies kann insbesondere zu nötiger Überarbeitung von genannten Seiten führen. Eine Beauftragung zur Umprogrammierung und Herauslösung aus diesen Funktionen kann jederzeit erfolgen, stellt jedoch einen gesonderten Aufwand dar, welcher individuell berechnet wird. Gleichzeitig kann nicht in jedem Zusammenhang dieselbe Funktionalität gewährleistet werden. Hierüber werden Sie jedoch gezielt und individuell informiert, bevor ein Umzug stattfindet und die Arbeiten beginnen. |
|
3.7 | Aufträge: Herstellungen durch Dritte |
Entwicklungen für Druckerzeugnisse werden je nach Voraussetzungen des Endproduktes erstellt, in der Regel in CMYK-Farben nach europäischem Standard. Diese Farben können am Monitor teils erheblich vom Druckbild abweichen. Optische Abweichungen am Bildschirm stellen keinen Mangel dar, sondern werden technisch bedingt, je nach Monitor, unterschiedlich dargestellt. Sofern vom Kunden beauftragt, besteht bei Druckaufträgen die Möglichkeit vorher ein farbverbindliches Muster (Proof) zu bekommen, welches im Regelfall mit Zusatzkosten verbunden ist. Druckfarben werden im Vornherein anhand von Farbkarten und Beispielen mit dem Kunden abgestimmt. Liefert der Kunde RGB-Vorlagen oder RGB-Farbdaten, kann hieraus nur ein Näherungswert für Druckfarben ermittelt werden. Die Stückzahl-Toleranz bei Lieferung von Druckerzeugnissen liegt bei +/-10%. Fertigungstoleranzen bei Verschiebungen, z.B. bei optischen Positionen, Falzungen, etc. dürfen bis zu 2mm betragen. Veränderungen dieser Art stellen keinen Mangel dar. |
|
3.8 | Aufträge: Sonstiges |
Individuelle Sonderaufträge werden nach Absprache durchgeführt und unterliegen den allgemeinen Vertragsbedingungen von PS. Falls ein spezieller Leistungsumfang nicht durch die bestehenden Kategorien abgedeckt ist, wird dies im individuellen Angebot spezifiziert. | |
3.9 | Projektverzögerungen durch den Kunden |
Falls der Kunde die für die Bearbeitung seines Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen oder Freigaben nicht rechtzeitig liefert, pausiert das Projekt, bis die Voraussetzungen zur Fortführung vorliegen. Sollten während der Verzögerung andere Aufträge priorisiert werden müssen, ist der Kunde verpflichtet, eine erneute Terminierung seines Projekts abzuwarten. Falls die Verzögerung zu erheblichen Mehraufwänden oder einer erneuten Planung führt, behält sich PS das Recht vor, den Aufwand gesondert zu berechnen oder eine neue Anzahlung für die Fortsetzung des Projekts zu verlangen. Falls durch eine erhebliche Verzögerung nachweisbare finanzielle Ausfälle entstehen (z. B. Leerlaufzeiten), kann PS eine angemessene Entschädigung geltend machen. |
|
3.10 | Änderungen nach Auftragserteilung |
Änderungen nach Auftragserteilung sind grundsätzlich möglich, können aber je nach Art und Umfang Teile oder auch die gesamte Zeitkalkulation durcheinanderbringen. In diesem Fall ist PS berechtigt Änderungen ganz oder teilweise abzulehnen. Im Regelfall besprechen wir jedoch alle Details und Bestandteile, so dass Sie ein direktes Feedback haben, was wie möglich ist, was nicht und welche Teile ggf. erst im Nachgang gesondert umgesetzt werden können. Dies gilt auch für die Kalkulation der potentiell zusätzlich entstehenden Kosten. Diese werden wie gewohnt Aufwand berechnet und vorab besprochen. |
§ 4Verträge
4.1 | Verträge auf unbestimmte Zeit |
---|---|
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann der Kunde oder PS das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und wird im Regelfall innerhalb von fünf Werktagen von PS bestätigt (außerhalb von Urlaubstagen oder zum Ende des Jahres). | |
4.2 | Verträge auf bestimmte Zeit |
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, z. B. bei Vertragsbruch oder nicht erbrachten Zahlungen. | |
4.3 | Webhosting- und Domain-Verträge |
Domains werden immer jährlich abgerechnet und sind als einzelne Verträge anzusehen, obgleich diese ggf. mit anderen Verträgen (wie z.B. „Mini-Webseiten“) im Zusammenhang stehen. Aufgrund bestehender eMail-Adressen geht eine Kündigung eines solchen Vertrages nicht mit gleichzeitiger Kündigung der Domain einher, um Kommunikationswege und -adressen des Kunden zu schützen. Domains müssen daher gesondert gekündigt werden. Nach der Kündigung einer Domain wird diese durch PS gelöscht und steht damit (unter Umständen erst nach einer Übergangsfrist) dem freien Markt wieder zur Verfügung. Sollte eine Domainrechnung nicht rechtzeitig vor Beginn der neuen Laufzeit bei PS eingehen, ist PS berechtigt die Domain in den HOLD-Status der jeweiligen Registrierungsbehörde zu übergeben (mit weiteren Kosten für den Kunden verbunden), um die Verwaltung und damit die einhergehenden Kosten abzugeben. |
§ 5Server- / Webhosting-Dienste
5.1 | Vertragspartner und Einflussnahme |
---|---|
PS stellt Server- und Webhosting-Dienste zur Verfügung, wobei die eigentliche Infrastruktur über Drittanbieter bereitgestellt wird, welche z.B. auch in der Datenschutzerklärung Ihrer Webseite genannt wird, sofern diese bei PS gehostet wird. PS hat keinen direkten Einfluss auf die technische Funktionsweise dieser externen Dienste, die durch die Artfiles New Media GmbH, Wendenstraße 408, 20537 Hamburg betrieben werden. Änderungen an den Server-Einstellungen oder an Webhosting-Paketen sind nur im Rahmen der durch PS angebotenen Dienstleistungen möglich. |
|
5.2 | Verfügbarkeit, Wartung und Updates |
Der Infrastrukturanbieter (siehe 5.1) bemüht sich um eine höchstmögliche Verfügbarkeit der gehosteten Dienste (Ausfallsicherheit über 99%). Es kann jedoch zu vorübergehenden Ausfällen oder Einschränkungen kommen, insbesondere durch Wartungsarbeiten oder in seltenen Fällen auch aufgrund technischer Störungen, welche 24h direkt behoben werden, sobald diese bekannt werden. Updates und Wartungsarbeiten erfolgen regelmäßig, im Regelfall zur Nachtzeit oder in den frühen Morgenstunden, um Sicherheits- und Funktions-Updates zu gewährleisten. Sollte eine geplante Wartung eine längere Ausfallzeit verursachen, wird PS den Kunden nach Möglichkeit im Voraus informieren. |
|
5.3 | Sonderfall: iAS (individuelle Webseiten-Administration) |
Das iAS (intelligent AdminSystem) von PS ermöglicht Kunden eine vereinfachte Verwaltung ihrer Webseiten. Es handelt sich hierbei um eine eigenentwickelte Software, die nicht als Standard-CMS oder Open-Source-Lösung verfügbar ist. Sie ist für die Nutzung an großen Bildschirmen (z.B. Laptop oder Desktop-PC) ausgelegt und nicht für die Nutzung auf mobilen Endgeräten. Anpassungen und Erweiterungen an iAS erfolgen ausschließlich durch PS und sind kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart. Kunden, die das iAS nutzen, erhalten Zugriff auf definierte Funktionen innerhalb des Systems, jedoch keine Administratorrechte oder die Möglichkeit, den zugrunde liegenden Code oder Systemstrukturen zu verändern. |
|
5.4 | Leistungsstörung |
PS leistet Gewähr für die bereitgestellten Webhosting-Dienste im Rahmen der durch den Infrastruktur-Dienstleister garantierten Verfügbarkeit. Einschränkungen oder Ausfälle durch höhere Gewalt, Cyberangriffe oder technische Fehler des Anbieters begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Preisnachlass. Sollte eine schwerwiegende Leistungsstörung auftreten, die länger als 48 Stunden andauert und im Einflussbereich von PS liegt, wird eine individuelle Lösung mit dem Kunden abgestimmt. Server-Ausfälle für Wartungszeiträume, die für die hardware- und softwaretechnische Einwandfreiheit des Servers zu garantieren, gelten nicht als Leistungsstörung (siehe auch 5.1 und 5.2). |
|
5.5 | Haftungsbeschränkung allgemein |
PS haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit der Server- und Webhosting-Dienste entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Eine Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen, sofern diese nicht auf ein Verschulden von PS zurückzuführen sind. Kunden sind angehalten, eigenständig regelmäßige Sicherungen ihrer Daten vorzunehmen. Serverseitig werden Sicherungen der Datei- sowie Datenbankstruktur für 7 Tage vorgehalten. |
|
5.6 | Haftungsbeschränkung für Service rechtlicher Inhalte (Cookies, Datenschutzinformationen, Impressum) |
PS stellt Kunden auf Wunsch rechtliche Grundabsicherungen für Webseiten bereit, darunter Cookie-Banner, Datenschutzinformationen und Impressum. Datenschutz und Impressum werden hierbei automatisiert anhand Kundendaten und -einstellungen zusammengestellt. Die Rechtstexte entstammen im Normalfall der Premium-Lizenz von eRecht24 GmbH & Co. KG. PS kann dennoch keine Haftung für die juristische Korrektheit dieser Inhalte übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Texte durch einen rechtlichen Beistand prüfen zu lassen und haftet selbst für fehlerhafte oder unzureichende Angaben. Updates dieser Texte und automatisierten Infrastruktur erfolgt nach Ermessen und Kenntnisstand von PS, im Regelfall in etwa jährlich. Die Kosten für diese Updates werden nach Aufwand unter den Bestandskunden aufgeteilt und nach Wunsch (bei optionalen Updates) oder aufgrund rechtlich zwingender Notwendigkeit kalkuliert und in Rechnung gestellt. Dies wird per Kunden-Newsletter angekündigt und erwartet möglicherweise eine Zustimmung des Kunden (nur bei optionalen Updates). |
|
5.7 | Domain-Freigabe / Löschung von Domains |
Domains, die über PS registriert wurden, können vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Die Freigabe zum Umzug oder Löschung der Domain erfolgt spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit, optional nach Kundenwunsch auch früher. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung für die Domain-Verlängerung, darf die Domain nicht automatisch gelöscht werden (juristisch wäre dies eine Enteignung und damit strafbar), sondern wird in den HOLD-Status der jeweiligen Registrierungsbehörde versetzt, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Bei Löschung einer Domain kann PS nicht garantieren, dass die Domain erneut verfügbar ist oder zurückgeholt werden kann. |
|
5.8 | Vorbehalt auf Recht zur Sperrung von Inhalten |
PS behält sich das Recht vor, Webseiten oder Inhalte zu sperren, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder vertragliche Vereinbarungen verstoßen. Eine Sperrung erfolgt insbesondere bei Verstößen gegen Urheberrecht, unzulässige Werbung, illegale Inhalte oder grobe Verstöße gegen geltendes Recht. Des Weiteren sind auch missbräuchliche Script-Einschleusungen Dritter (bei eigener Domain-Verwaltung und eigenem Betrieb von Webinhalten) ein potentieller Grund für Sperrungen aus Sicherheitsgründen (bspw. aufgrund fehlender Updates und damit offener Schlupflöcher (z.B. WordPress)). Der Kunde wird über eine Sperrung informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Entsperrung erfolgt erst nach Klärung der Sachlage oder Behebung des Verstoßes sowie der Begleichung der zugehörigen Rechnung (bei notwendigem Aufwand). |
§ 6Rechtsthemen, Urheberrecht, Nutzungsrecht, Lizenzen, Haftung
6.1 | Urheberrechte, Nutzungsrechte |
---|---|
Ein Urheber ist immer die erstellende Person und kann sich nicht verändern oder übertragen werden. Daher „bleiben“ für alle gelieferten oder erstellten Werke die Urheber die, die sie sind. Ein Urheber kann jedoch Nutzungsrechte einräumen, die entsprechend gewahrt werden müssen. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Materialien für den vertraglich festgelegten Zweck. Eine Weitergabe oder Bearbeitung ohne schriftliche Zustimmung von PS ist nicht gestattet. Im Regelfall übergibt PS jedoch mit Begleichung der zugehörigen Rechnung alle notwendigen und sinnvollen Nutzungsrechte an den Kunden. Diese werden in der Rechnung oder in mitgelieferten Dokumentationen genannt. Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung als übertragen. |
|
6.2 | Im Auftrag erstelltes Material / Haftungsausschluss |
Alle Umsetzungen von Inhalten setzt PS in Absprache mit dem Kunden um und werden erst nach Freigabe durch den Kunden veröffentlicht. Offensichtliche Rechtsverletzungen werden nicht umgesetzt. PS übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsverletzungen, die sich aus der Umsetzung von Kundenanweisungen ergeben, insbesondere in branchenspezifischen oder berufsrechtlichen Bereichen. Hier ist der Kunde dazu verpflichtet sich eigenständig um die rechtliche Kontrolle / Absicherung der Inhalte, z.B. durch einen Rechtsbeistand, zu kümmern. Im Falle von rechtlichen Bedenken, die aus den Erfahrungen von PS resultieren, wird PS diese äußern und den Kunden darauf hinweisen (z.B. Heilaussagen bei Nicht-Ärzten), liegt die Entscheidung über die Veröffentlichung dennoch beim Kunden. In diesem Fall trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. PS ist nicht haftbar. |
|
6.3 | Zur Verfügung gestelltes, lizenzfreies Material / Haftungsausschluss |
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und er über die notwendigen Nutzungslizenzen verfügt. Falls der Kunde keinen Nachweis über den Ursprung von gelieferten Daten erbringen kann, wird PS darauf gegebenenfalls hinweisen. Die Verantwortung für die rechtliche Absicherung der Informationen liegt dennoch beim Kunden. Der Kunde ist angehalten, das Endergebnis vor Veröffentlichung selbst oder durch einen Rechtsbeistand prüfen zu lassen. Schäden, die aus einer fehlerhaften Prüfung resultieren, können nicht PS zugerechnet werden. |
|
6.4 | Prüfung von Datenlieferungen / Haftungsausschluss |
Falls PS lizenzfreies Material (inkl. der notwendigen Lizenzbestimmungen) für die Erstellung eines Auftrags verwendet, übernimmt PS keine Haftung für nachträgliche Ansprüche Dritter, falls sich entgegen der Lizenzbestimmungen herausstellt, dass das Material nicht lizenzfrei war oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Der Kunde hat selbst oder durch einen geeigneten Rechtsbeistand zu prüfen, ob für bestimmte Nutzungen weiterführende Lizenzrechte erforderlich sind bzw. sein könnten. Eine Haftung von PS für die Verletzung von Urheberrechten oder Lizenzrechten Dritter ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. |
|
6.5 | Prüfung von Ansprüchen Dritter / Haftungsausschluss |
PS überprüft die Inhalte der Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute Policy" des InterNIC unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, dass PS den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall sperrt oder löscht, falls Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Aktivitäten oder Bereitstellung oder Verlinkung von Inhalten im Zusammenhang mit PS keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm bereitgestellten Daten vor Übergabe auf inhaltliche Richtigkeit, technische Verwendbarkeit und rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. PS überprüft die Inhalte der Kunden nicht auf mögliche Verletzungen von Rechten Dritter, es sei denn, es handelt sich um offensichtliche Verstöße. Falls durch eine Beschwerde oder Abmahnung Dritter Inhalte gesperrt oder entfernt werden müssen, trägt der Kunde die entstehenden Kosten. |
|
6.6 | Eigenverantwortung / Verpflichtung zur eigenen Rechtsabsicherung |
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass alle verwendeten Inhalte rechtskonform sind. PS kann und darf keine rechtliche Beratung übernehmen. Wichtige Inhalte sollte der Kunde durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Eine Haftung von PS ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. |
|
6.7 | Leistungsverpflichtung bei Sperrungen oder Löschungen |
Sollte PS aus urheberrechtlichen oder urheberrechtlich fragwürdigen Gründen eine Sperrung oder Löschung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber PS leistungsverpflichtet. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die PS zu treffen hat, um vollziehbare Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält PS in allen Punkten, ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei. Falls Inhalte aufgrund rechtlicher Vorgaben gesperrt oder gelöscht werden müssen, bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. PS haftet nicht für Umsatzausfälle oder Schäden, die durch eine solche Sperrung oder Löschung entstehen. Eine Wiederherstellung gesperrter Inhalte erfolgt nur nach vorheriger rechtlicher Klärung und kann kostenpflichtig sein. |
|
6.8 | Herausgabe von Webseiten / Code / Programmierungen |
Nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses erhält der Kunde auf Anfrage alle ihm zustehenden, spezifisch für ihn erstellten Daten, sofern diese nicht Teil einer Miet- oder Lizenzvereinbarung sind. Dies umfasst:
Nicht zur Herausgabe verpflichtend sind:
Falls für die Daten-Herausgabe zusätzlicher Aufwand entsteht (z. B. manuelle Exportprozesse oder individuelle Datenzusammenstellungen), ist dieser kostenpflichtig. |
|
6.9 | Herausgabe von Druck- oder Herstellungsvorlagen |
Fertige Druck- oder Gestaltungsvorlagen werden dem Kunden nach Vertragsende auf Anfrage zur Verfügung gestellt, sofern sie Teil des vereinbarten Leistungsumfangs waren. Die Herausgabe erfolgt im finalen Dateiformat (z. B. PDF für Druckdateien), jedoch nicht in offenen Bearbeitungsformaten (z. B. InDesign- oder Photoshop-Dateien), sofern dies nicht explizit vereinbart wurde. Falls eine Konvertierung oder Anpassung der Dateien für Dritte erforderlich ist, kann dies kostenpflichtig sein. |
|
6.10 | DSA (Digital Services Act) – Umgang mit rechtswidrigen Inhalten |
Falls PS Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf gehosteten Webseiten oder bereitgestellten digitalen Diensten erhält, ist PS verpflichtet, diese Inhalte umgehend zu prüfen und erforderlichenfalls zu entfernen. Kunden ohne eigenen Zugang zu ihren Domains oder Webdiensten stimmen zu, dass PS in ihrem Namen notwendige Maßnahmen zur Löschung solcher Inhalte ergreifen darf. Kunden mit eigenem Zugang sind selbst für die Entfernung verantwortlich. Falls sie PS dennoch mit der Löschung beauftragen, erfolgt dies ausschließlich nach schriftlicher Anweisung und ist kostenpflichtig. PS haftet nicht für mögliche Schäden oder Verluste, die durch das Entfernen oder Sperren von Inhalten entstehen, sofern die Maßnahme im Einklang mit gesetzlichen Anforderungen oder berechtigten Hinweisen Dritter erfolgt. Die Vergütung für die Löschung rechtswidriger Inhalte durch PS richtet sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand sowie einer möglichen Risikopauschale. |
§ 7Rechnungen und Vergütungen
7.1 | Rechnungsstellung |
---|---|
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich digital. Kunden erhalten ihre Rechnungen per eMail als PDF-Anhang oder können diese – sofern sie über einen entsprechenden Zugang verfügen – über das iAS-System herunterladen. Die Umstellung auf elektronische Rechnungen im maschinenlesbaren XML-Format wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vorgenommen. Kunden können auf Wunsch bereits jetzt Rechnungen in diesem Format erhalten. In Zukunft wird die Rechnungsstellung an die gesetzlichen Vorgaben angepasst und ggf. über externe Plattformen wie lexoffice erfolgen. Für Rechnungen gilt im Regelfall eine sofortige Fälligkeit, mit einem Zahlungsziel von spätestens 10 Tagen. Die Rechnungsstellung erfolgt je nach Art des Auftrags, wie in 7.3 beschrieben und im Regelfall nach vorheriger Besprechung und Ankündigung. |
|
7.2 | Bereitstellung von Rechnungen und zukünftige eRechnung |
Rechnungen werden standardmäßig als PDF versendet und im iAS-System zur Verfügung gestellt. Sobald gesetzliche Änderungen eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im XML-Format erfordern, erfolgt die Umstellung entsprechend. Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, eine solche Umstellung bereits vorab zu beantragen. | |
7.3 | Zahlungsmodalitäten für Consulting-Dienstleistungen |
Für Consulting-Dienstleistungen ist eine 100%ige Vorauszahlung der vereinbarten Grundsumme in allen Modellen / Tarifen erforderlich. Weitere Kosten wie z.B. für zusätzliche Mitarbeitergespräche, Reise- und Übernachtungskosten sowie weitere Spesen werden nach Vereinbarung in Rechnung gestellt und sind ebenfalls vorab zu begleichen. Für Zusatzkosten wie z.B. Reise-, Übernachtungs- oder weitere projektbezogene Spesen wird dem Kunden nach Bekanntwerden eine gesonderte Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Kosten. Falls eine Zahlung innerhalb der üblichen Frist (10 Tage) den geplanten Termin gefährden würde, ist die Rechnung stattdessen unverzüglich nach Erhalt zu begleichen, spätestens jedoch vor dem geplanten Leistungszeitpunkt. Sofern Leistungszeitpunkt und Datum der Rechnungsstellung mehr als 7 Tage auseinanderliegen, gilt als spätesten Zahlungseingang 7 Tage vor dem Termin. Ohne rechtzeitigen Zahlungseingang finden geplante Termine nicht statt, es sei denn, es wurde explizit etwas anderes vereinbart. |
|
7.4 | Zahlungsmodalitäten für Medien- und Umsetzungs-Dienstleistungen |
Für Umsetzungs-Dienstleistungen gilt in der Regel eine Anzahlung von 50% der kalkulierten Arbeitsdienstleistungen (ab 500 € Netto), zzgl. etwaiger Materialkosten (z.B. Kaufmaterial, Domainkosten oder Druckkosten). Der Auftrag wird erst nach Zahlungseingang bei PS durch PS an den Dienstleister übergeben. Verzögerungen, welche durch Zahlungswege oder ähnliches entstehen, stellen keinen Mangel bzgl. zugesagter Erfüllungszeiträume dar. Neukunden zahlen bei Aufträgen unter 500 € Netto eine Anzahlung in Höhe von 100% des kalkulierten Arbeitsaufwandes. Bei Bestandskunden mit zuverlässigen Zahlungen verzichtet PS bei Arbeits-Aufträgen bis 500 € im Regelfall auf eine Anzahlung (gilt nicht für Aufträge an Dritte über PS). PS ist berechtigt, auch abhängig von der Auftragsdauer, Zwischen- bzw. Teilrechnungen zu stellen. Nach Abschluss des Auftrages, aber vor Veröffentlichung, wird die Abschlussrechnung fällig. Anzahlungen für abgesprochene und erteilte Aufträge werden nicht erstattet und gelten gegebenenfalls als Ausfallentschädigung, es sei denn der Auftrag wurde noch nicht begonnen. Optional kann u.a. für Vorbesprechungen und Auftragsvorbereitungsmaßnahmen eine Teilverrechnung und damit Teilerstattung erfolgen. Dies liegt im Ermessen von PS. |
|
7.5 | Zahlungsmodalitäten für Domains / Webhosting |
Domain-Rechnungen werden für 12 Monate im Voraus gestellt. Es gelten die aktuellen Preise, die auf der Webseite (Link im Footer) veröffentlicht sind. Im Regelfall erfolgt die Rechnungsstellung hierfür zur Mitte des Monats, der als letzter der Laufzeit in der vorangegangenen Rechnung ausgewiesen ist (Beispiel: verlängert sich die Domain in 05, erfolgt die Rechnungsstellung Mitte 04). | |
7.6 | Zahlungswege |
Die bevorzugte Zahlungsmethode ist die Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Alternativ ist Barzahlung nach Absprache möglich. Zudem werden Zahlungen über PayPal (an paypal@patrick-schroeder.de) akzeptiert. Weitere Zahlungsmethoden können in Zukunft eingeführt werden, wobei die jeweils in der Rechnung aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten maßgeblich sind. |
|
7.7 | Zahlungsverzug, -verweigerung |
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird im Regelfall zunächst eine Zahlungserinnerung und erst danach eine Mahnung versendet. Sollte der in der Mahnung genannte Zahlungszeitraum überschritten werden, ist PS berechtigt ein externes Inkassounternehmen, im Regelfall Creditreform Braunschweig, mit der Beitreibung zu beauftragen oder die Forderung optional auch an sogenannte Factoring-Unternehmen zu verkaufen. Der Kunde trägt sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten und erklärt sich ausdrücklich mit der Übergabe seiner Daten einverstanden. PS behält sich das Recht vor, Leistungen bei Zahlungsverzug einzuschränken oder Dienste (z.B. eMail-Verkehr, Support, laufende Projekte) vorübergehend zu deaktivieren oder zugesagte Veröffentlichungen zu verschieben. Eine erneute Freischaltung oder die Herausgabe von Material erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die hierdurch entstehende Nichtverfügbarkeit stellt keinen Mangel an der Dienstleistung dar. Eine Haftung, die aufgrund hierdurch entstehender Schäden für den Kunden (bspw. Auftragsausfälle des Kunden durch gesperrten eMail-Verkehr), ist ausgeschlossen. |
|
7.8 | Folgen von Zahlungsrückstand / Nichtzahlung |
Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung aus, können erbrachte Leistungen und Nutzungsrechte widerrufen werden. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Nutzung der bereits bereitgestellten Arbeitsergebnisse, insbesondere bei nicht vollständig bezahlten Design-, Software- oder Consulting-Dienstleistungen. Weitere Folgen siehe vorherige Details unter 7.7. | |
7.9 | Schadenersatz |
PS behält sich das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, falls durch die Nichtzahlung eines Kunden zusätzliche Kosten oder finanzielle Verluste entstehen. Dies betrifft insbesondere Ausfälle durch geplante und nicht wahrgenommene Termine sowie durch andere Absprachen getroffene Vorleistung für Dritte. | |
7.10 | Folgen von Vertragsbrüchen & Nichterfüllung |
Zahlungsrückstände von Kunden werden mit Mahngebühren und Verzugszinsen im gesetzlichen Rahmen (B2B) geahndet. Im Falle eines Zahlungsverzugs pausiert PS sämtliche Dienstleistungen bis zur Klärung der offenen Forderungen. Ein Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder einzustellen, wenn PS aufgrund rechtlicher Anforderungen Inhalte sperren oder entfernen muss. PS behält sich das Recht vor, ausstehende Forderungen an ein Inkassounternehmen weiterzuleiten, sollte eine Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Fristen erfolgen. |
§ 8Kündigung
8.1 | Wirksamkeit der Kündigung |
---|---|
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung wird von PS spätestens innerhalb von fünf Werktagen bestätigt. Sollte eine Bestätigung nicht innerhalb von zehn Werktagen erfolgt sein, hat der Kunde sich zu vergewissern, dass die Kündigung eingegangen ist. | |
8.2 | Fristgerechte Kündigung |
Verträge auf unbestimmte Zeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verträge auf bestimmte Zeit verlängern sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit (Verlängerung maximal 12 Monate), sofern keine fristgerechte Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende erfolgt. |
|
8.3 | Kündigung aus wichtigem Grund / fristlose Kündigung |
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
|
|
8.4 | Sonderkündigungsrecht |
Ein Verkauf einzelner Geschäftsbereiche oder ein Betreiberwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden. In Fällen, in denen der Kunde seinen Auftragserfüllungsanteil nicht nachkommt und dadurch Verzögerungen verursacht, ist eine Sonderkündigung ausgeschlossen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch, wenn sich laufende Verträge zu Ungunsten des Kunden wesentlich verändern. Dies betrifft insbesondere erhebliche Preissteigerungen oder eine nachteilige Änderung von Leistungsbestandteilen. In einem solchen Fall kann der Kunde innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Änderung außerordentlich kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. |
§ 9Sonstiges
9.1 | Technischer Support |
---|---|
PS leistet Support im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse oder auf Anfrage des Kunden. Ein Anspruch auf kostenfreien Support besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Supportleistungen beziehen sich auf die von PS bereitgestellten Dienste. Für Probleme, die durch Drittanbieter oder Systeme des Kunden verursacht werden (z. B. falsche eMail-Einstellungen oder externe Serverprobleme), besteht keine Verpflichtung zur kostenfreien Unterstützung. Grundwissen zu PC-Anwendungen sowie mobilen Endgeräten und Apps für Arbeit und Internet wird vorausgesetzt. |
|
9.2 | Geheimhaltungspflichten |
Falls PS im Rahmen eines Auftrags Zugang zu vertraulichen Kundendaten erhält, verpflichtet sich PS zur Geheimhaltung dieser Daten und deren nicht zweckfremder Nutzung. Kunden verpflichten sich ebenfalls zur Geheimhaltung interner Informationen oder geschützter Methoden von PS, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus, sofern keine ausdrückliche schriftliche Freigabe durch die jeweilige Partei erfolgt. | |
9.3 | Änderungen an AGB |
PS behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, um sie an rechtliche oder wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per eMail oder über die üblichen Kommunikationswege mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde aufgrund falsch angegebener oder nicht mehr verfügbarer eMail-Adressen für PS unerreichbar ist. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung außerordentlich zu kündigen. |
|
9.4 | Veränderungen, Ergänzungen, Nebenabreden |
Veränderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. PS steht es frei, zur Erbringung der Leistung auch alternative Technologien, Systeme oder Verfahren zu verwenden, sofern diese dem Kunden keine Nachteile bringen. |
|
9.5 | Gerichtsstand |
Soweit rechtlich zulässig ist der Gerichtsstand Braunschweig. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
§ 10Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. |